AGB

Küstenzimmer Büsum

──── ✦ ────

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Beherbergungsvertrag im Haus Küstenzimmer
betrieben durch Kähler Feriendomizile GmbH

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern im Haus Küstenzimmer sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Küstenzimmers Büsum. Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Haus Küstenzimmers in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 2 S. 2 BGB abbedungen wird.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gasts finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

  1. Vertragsschluss,-partner

Vertragspartner sind die Kähler Feriendomizile GmbH als Betreiber des Hauses Küstenzimmer in Büsum (künftig: Küstenzimmer Büsum) und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gasts durch das Haus Küstenzimmer Büsum zustande.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Küstenzimmer Büsum ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Eine ärztlich verordnete Diätkost kann nicht angeboten werden, auf Wunsch aber Schonkost. Erheblich erkrankte oder pflegebedürftige Gäste können nicht aufgenommen werden. Rauchen ist in allen Häusern des Küstenzimmer Büsums nicht gestattet. Die Aufnahme von Tieren ist nicht möglich.

3.3. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Haus Küstenzimmer Büsum zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Küstenzimmer Büsum beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Küstenzimmer Büsum verauslagt werden.

3.4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht des Gasts selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet.

3.5. Die Zahlung des vereinbarten Preises hat 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts zu erfolgen. Erfolgt die Buchung weniger als 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts, hat die Zahlung sofort zu erfolgen.

3.6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Küstenzimmer Büsum aufrechnen.

3.7. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Wege übermittelt werden kann.

3.8. In begründeten Fällen ist das Küstenzimmer Büsum berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Keditkartengarantie im Sinne der Vorstehenden Ziffer 3 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu voller vereinbarter Vergütung zu verlangen.

3.9 Bei Aufenthalten ohne vorherige Absprache und bei Vertragsverlängerung vor Ort, ist der volle Rechnungsbetrag sofort fällig.
Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist Küstenzimmer Büsum zum sofortigen Rücktritt berechtigt.

 

  1. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Gasts; Nichtinanspruchnahme der Leistungen im Haus Küstenzimmer Büsum

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, kann das Küstenzimmer Büsum ab dem 59. Tag vor Beginn des Aufenthalts eine Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Preises beanspruchen.  Ab dem 29. Tag vor Beginn des Aufenthalts beträgt die Stornierungsgebühr 75% des Preises. Innerhalb der letzten 7 Tage vor Reisebeginn beträgt die Stornierungsgebühr 90%. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

  1. Rücktritt Küstenzimmer Büsum

5.1. Das Küstenzimmer Büsum ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere vom Küstenzimmer Büsum nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gasts, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– Küstenzimmer Büsum begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Küstenzimmer Büsum in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Küstenzimmer Büsum zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.2. Der berechtigte Rücktritt des Küstenzimmer Büsum begründet keinen Anspruch des Gasts auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach Ziffer 5.1 ein Schadensersatzanspruch des Küstenzimmer Büsum gegen den Gast bestehen, so kann Küstenzimmer Büsum entsprechend der Stornierungsregelung der Ziffer 4 pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

  1. Zimmerbereitstellung,-übergabe und-rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmte Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Küstenzimmer Büsum spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Küstenzimmer Büsum aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des Preises in Rechnung stellen, nach 16:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Küstenzimmer Büsum kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

  1. Haftung des Hauses Küstenzimmer Büsum

7.1. Küstenzimmer Büsum haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauses Küstenzimmer Büsum bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Küstenzimmer Büsum beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hauses Küstenzimmer Büsum steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anders geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses Küstenzimmer Büsum auftreten, wird das Haus Küstenzimmer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gasts bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet Küstenzimmer Büsum dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird die Nutzung des Safes des Küstenzimmer Büsum oder des Zimmersafes empfohlen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800€ oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3500€ einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Haus Küstenzimmer Büsum.

7.3. Sofern dem Gast ein KFZ-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Küstenzimmer Büsum nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1-4.

7.4. Küstenzimmer Büsum kann die Annahme, Aufbewahrung und, gegebenenfalls gegen Entgelt, die Nachsendung von Post- und Warensendungen übernehmen. Hierfür ist eine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Küstenzimmer Büsum haftet hierbei nur nach Maßgabe habe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1-4.

7.5.Die am Ort aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.

 

  1. Schlussbestimmungen

8.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

8.2. Ist der Gast Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz von Kähler Feriendomizile GmbH gleichzeitig Gerichtstand. Der Gast kann wahlweise auch an seinem Sitz verklagt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten auch bei Gästen, die nicht Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.

8.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Küstenzimmer Büsum darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Das Haus Küstenzimmer Büsum nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.